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Hitzeschutz darf nicht am Mietrecht scheitern

Veröffentlicht am 19.08.2026 in Landtagsfraktion

Foto: Franz Bachinger/pixabay.com

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Änderung des Mietrechts ins Spiel gebracht, um Mieterinnen und Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenschutzmaßnahmen wie Sonnenblenden zu erleichtern. Bislang besteht für Mieterinnen und Mieter kein gesetzlicher Anspruch darauf, eine Klimaanlage in ihrer Wohnung einbauen zu dürfen. Ministerin Hubig regt deshalb Änderungen im Mietrecht an, die praktikable Regelungen für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter schaffen sollen. Gerade angesichts zunehmender Hitzewellen können Klimaanlagen und wirksamer Sonnenschutz einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesundheit leisten.

Hierzu erklärt Sarah Philipp, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag NRW:

„Die Idee von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist ausdrücklich zu begrüßen. Wenn wir über Hitzeschutz sprechen, müssen wir auch darüber reden, wie Menschen ihre eigene Wohnung bei extremen Temperaturen tatsächlich kühl halten können. Eine Klimaanlage kann dabei eine wichtige und konkrete Hilfe sein – gerade für Menschen, die besonders unter Hitze leiden.

Es kann nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter bei einer immer größer werdenden Zahl von Hitzewellen rechtlich praktisch keine Möglichkeit haben, selbst für Abkühlung in den eigenen vier Wänden zu sorgen. Wer zur Miete wohnt, kann nicht einfach eigenständig bauliche Veränderungen vornehmen. Genau hier setzt der Vorstoß der Bundesjustizministerin an. Es geht darum, Hitzeschutz auch für diejenigen möglich zu machen, die ihn nicht aus eigener Kraft umsetzen können.

Gerade für Nordrhein-Westfalen als Mieterland ist das eine sehr begrüßenswerte Initiative. Ich erwarte deshalb von der Landesregierung, dass sie die Idee im Zuge weiterer Konkretisierungen unterstützt. Hitzeschutz ist angesichts der zunehmenden Zahl extremer Hitzetage längst eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Insbesondere für alleinerziehende Frauen und Rentnerinnen wäre der Vorstoß eine große Unterstützung, da sie hinsichtlich des Hitzeschutzes häufig in schlecht ausgestatteten Wohnungen leben.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen Freifahrtschein für beliebige bauliche Veränderungen. Es braucht vernünftige Regeln, die die Interessen von Mieterinnen und Mietern ebenso berücksichtigen wie die der Vermieterinnen und Vermieter. Aber das Ziel muss klar sein: Wer sich vor Hitze schützen muss, darf nicht daran scheitern, dass er zur Miete wohnt.

Deshalb verdient dieser Vorstoß auch die Unterstützung der Wohnungswirtschaft. Klimaanlagen und guter Sonnenschutz sind konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Wenn wir wollen, dass unsere Wohnungen auch bei zunehmender Hitze lebenswert bleiben, müssen wir den Menschen ermöglichen, ihre Wohnungen entsprechend auszustatten.

Das ist ein sehr sozialdemokratischer Ansatz: Klimaanpassung nicht nur abstrakt zu diskutieren, sondern ganz konkret dafür zu sorgen, dass die Menschen geschützt werden, die sich entsprechende Maßnahmen sonst nicht leisten oder rechtlich nicht selbst umsetzen könnten. Deshalb sollte NRW hier an der Seite der Bundesjustizministerin stehen.“

 

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