Foto: Yves Bernardi/pixabay.com
Hitzeschutz darf keine Aufgabe für den Notfall sein. Bund, Länder und Kommunen müssen dauerhaft besser zusammenarbeiten und ausreichend Unterstützung erhalten, um die Folgen zunehmender Hitzewellen zu bewältigen. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz und ein nationaler Hitzeaktionsplan sind dafür wichtige Schritte.
Jakob Blankenburg:
„Beim Hitzeschutz müssen wir in Deutschland noch besser werden – das zeigen die Hitzerekorde dieses Sommers sehr eindrücklich. Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes und die bestehenden Förderprogramme für Pflegeheime, Kitas und soziale Einrichtungen sind dabei ein guter erster Schritt. Insgesamt muss Hitzeschutz aber eine verlässliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Deshalb ist es richtig, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider sich für die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz einsetzt. Die Prüfung dessen ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wir müssen nun zügig zu Ergebnissen kommen. Wir spüren die Dringlichkeit zurzeit fast täglich. Der Bund braucht endlich mehr Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hitzewellen zu unterstützen.
Gleichzeitig ist klar, dass sich auch die Bundesregierung besser auf künftige Hitzesommer vorbereiten muss. Daher unterstütze ich auch Schneiders Vorstoß eines nationalen Hitzeaktionsplans, an dem sich alle Ministerien mit konstruktiven Maßnahmen beteiligen.“





