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Kita-Startchancen-Qualitätsentwicklungs-Gesetz: Kein Kind zurücklassen

Veröffentlicht am 09.10.2026 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Mit der heutigen ersten Lesung des Kita-Startchancen-Qualitätsentwicklungs-Gesetzes setzen wir ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit. Nach dem Gute-Kita-Gesetz von 2019 und dem Kita-Qualitätsgesetz von 2023 investieren wir erneut in die Zukunft unserer Kinder: 9,25 Milliarden Euro stellt der Bund in den kommenden acht Jahren bereit, um die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern und Kitas in besonders herausfordernden Lagen gezielt zu unterstützen.

Jasmina Hostert, bildungspolitische Sprecherin:

Der Bildungsweg eines Kindes beginnt nicht mit der Einschulung, sondern bereits in der Kita. Dort werden die Grundlagen für erfolgreiches Lernen, gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben gelegt. Sprache, Motorik sowie soziale und emotionale Kompetenzen entwickeln sich in den ersten Lebensjahren besonders stark. Deshalb ist frühkindliche Bildung eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen unseres Landes.

Dabei setzen wir bewusst auch auf einen Startchancenansatz. Wir richten zusätzliche Unterstützung dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht wird: in Kitas, die viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen begleiten.

Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere die sprachliche Bildung stärken, Kita-Sozialarbeit ausbauen und gezielte Förderangebote ermöglichen. Für uns ist dabei klar: Sprachförderung muss Förderinstrument sein, nicht Testinstrument. Entscheidend ist, Kinder zu unterstützen, statt Defizite zu dokumentieren. Neue Verfahren dürfen weder zusätzliche Bürokratie schaffen noch verschult sein. Vier- und fünfjährige Kinder brauchen Ermutigung und individuelle Begleitung statt Stigmatisierung. Damit helfen wir Kindern frühzeitig, wichtige Basiskompetenzen zu entwickeln und Bildungsnachteile gar nicht erst entstehen zu lassen. Frühzeitige Förderung ist der wirksamste Weg, spätere Benachteiligungen zu verhindern und gleiche Chancen für alle Kinder zu schaffen.

Mit dem Kita-Startchancen-Qualitätsentwicklungs-Gesetz stärken wir Kinder, Familien, Kitas und die Gesellschaft insgesamt. Damit investieren wir gezielt, nachhaltig und mit klarem Fokus auf beste Chancen von Anfang an.

 

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