Landtagsfraktion
Die SPD-Landtagsfraktion bringt heute ihren Antrag „Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden“ (Drucksache 18/6851) in den Landtag ein.
Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Nordrhein-Westfalen galt bis vor einigen Jahren als Musterland der Tarifbindung. Doch auch bei uns in NRW ist inzwischen die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen dramatisch gesunken. Nur noch jede zweite beziehungsweise jeder zweite Beschäftigte arbeitet tarifgebunden. Der Fachkräftemangel und die Transformation stellen gleichzeitig den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft, die Sozialwirtschaft und den Dienstleistungssektor in NRW vor große Herausforderungen. Wir packen dieses Thema an und fordern ein ‚Zurück in die Zukunft‘: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden. Denn um prekäre und unsichere Beschäftigung zu verhindern und um gute Arbeit zu gewährleisten, sind mitbestimmte und tarifgebundene Beschäftigung von zentraler Bedeutung.
Das wichtigste Instrument, das wir als Land in der Hand haben, ist das Tariftreue- und Vergabegesetz. Wir müssen wieder stärker darauf achten, dass Förderungen, Zuschüsse und Aufträge nur an die Unternehmen vergeben werden, die in einer Tarifbindung sind oder eine faire Bezahlung der Beschäftigten garantieren. Unser Ziel ist, dass bei der Vergabe von Fördergeldern bereits ab einer Höhe von 25.000 Euro die Tariftreue gewährleistet werden muss. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen, die öffentlichen Gelder verantwortungsbewusst einsetzen und so sicherzustellen, dass sie zu gerechten Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.“
In der heutigen Plenardebatte hat der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Simon Rock, unterstellt, die Klage von SPD und FDP gegen den Haushalt 2023 richte sich gegen die kreditfinanzierten Hilfsprogramme der Landesregierung.
Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Diese Unterstellung des Abgeordneten Rock ist eindeutig falsch. SPD und FDP im Landtag NRW beklagen das Aufstellungsverfahren und die Beschneidung von Oppositionsrechten, nicht jedoch den Haushaltsvollzug. Das unterscheidet unsere Klage auch von der Klage der Union im Bund, die ohne jede Rücksicht auf Verluste agiert hat. Wir dagegen haben in NRW den Rechtsweg beschritten, um festzustellen, dass CDU und Grüne auf den letzten Drücker eine Ausnahmesituation konstruiert haben, mit der sie die Opposition erst wenige Minuten vor Verabschiedung des Haushalts- und Krisenbewältigungsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Sondersitzung des Landtags konfrontierten. Das alles im Übrigen, nachdem wir als SPD zuvor die Landesregierung über Monate hinweg dazu aufgefordert hatten, gemeinsam mit der Opposition ein Unterstützungspaket für die Menschen und die Wirtschaft in NRW aufzulegen. Da sich Schwarz-Grün allerdings beim Pokerspiel mit den Finanzhilfen des Bundes verzockt hatte, musste die Regierungskoalition kurz vor Torschluss eine Ausnahmesituation erfinden, die zu diesem Zeitpunkt laut landeseigener NRW.Bank gar nicht mehr vorlag. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung seinerzeit zudem nicht ausreichend begründet, warum sie den Weg über ein Sondervermögen und nicht über den normalen Haushalt gegangen ist, in dem Finanzminister Optendrenk über Nacht noch 1,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und insgesamt sogar rd. 1,9 Mrd. Euro an Überschuss gefunden hatte. Alles das weiß Herr Rock sehr genau. Und trotzdem hat er heute versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken und wider besseres Wissen falsche Unterstellungen zu verbreiten. Fakt ist: Es gab und gibt kein Eilverfahren gegen den laufenden Haushaltsvollzug – und damit auch nicht gegen die Hilfsprogramme für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.“
Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute, dass die nordrhein-westfälischen Bauämter in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 nur noch Baugenehmigungen für 32.648 Wohnungen erteilten, 29,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2022.
Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp:
„Die Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht: Nicht bedarfsgerechte Förderbestimmungen, das abrupte Ende des Landesprogramms zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Juli, fünf Änderungen der Landesbauordnung binnen der vergangenen sechs Jahre und die mehr als zögerliche Umsetzung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes haben dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen alles andere als gutgetan. Diese Negativfaktoren sind nicht vom Himmel gefallen, sondern liegen allein in der Verantwortung der CDU-geführten Landesregierung.
Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen endlich einen Neuanfang: Mit unserem Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik“ haben wir als größte Oppositionsfraktion dazu einen umfangreichen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der zu Beginn des kommenden Jahres zur Expertenanhörung ansteht.“
Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anbringung von Vermerken im Abiturzeugnis bei Nichtbewertung einzelner Leistungen aufgrund von Legasthenie wurde unter Bildungspolitiker*innen deutschlandweit erwartet. Auch der Landtag NRW hat sich auf Initiative der Fraktionen von SPD und FDP in den vergangenen Monaten mit dem Thema beschäftigt. Gemeinsam haben die Fraktionen einen Antrag zur „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche“ (Drucksache 18/4357) eingebracht. Die zentrale Forderung der Fraktionen ist, dass die Förderung von Kindern und Jugendlichen auch dann in den Schulen stattfinden muss und nicht außerschulisch organisiert werden darf, wenn Lernschwächen diagnostiziert wurden. Am 06.12.2023 findet die Endabstimmung im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags NRW statt.