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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute erstmals über Klagen gegen die nordrhein-westfälische Landarztquote entschieden. Das Gericht erklärte die vereinbarte Vertragsstrafe von 250.000 Euro grundsätzlich für rechtmäßig. Zwei Kläger*innen mit frühen Vertragsfassungen dürfen jedoch eine Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin absolvieren. Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglichen Verträge entsprechend verstanden werden konnten.
Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das Urteil stärkt die Landarztquote – und weist die Landesregierung in die Schranken. Laut der ersten Vertragsfassung waren auch Weiterbildungen in der Kinder- und Jugendmedizin möglich. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass das Land die getroffene Vereinbarung nicht nachträglich einseitig ändern durfte. Die Spielregeln gelten für beide Seiten. Verlässlichkeit ist keine Einbahnstraße.
Die Vertragsstrafe ist nach Auffassung des Gerichts zwar rechtmäßig. Wer aber eine derart hohe Summe bei Vertragsbruch verlangt, muss sich selbst auch an die getroffene Vereinbarung halten.
In vielen Regionen in NRW fehlen Hausärzt*innen. Die Landarztquote bleibt deshalb richtig und notwendig, um die medizinische Versorgung vor Ort zu sichern. Das heutige Urteil zeigt: Dauerhaft erfolgreich wird die Landarztquote nur mit klaren, fairen und rechtssicheren Verträgen.“





