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Die Novelle des Rettungsgesetzes lässt Rettungsdienste und Kommunen im Stich

Veröffentlicht am 04.11.2026 in Landtagsfraktion

Ingo Kramarek/Pixabay.com

Morgen beraten der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ausschuss für Heimat und Kommunales in einer gemeinsamen Sachverständigenanhörung ab 10:00 Uhr über die von der Landesregierung geplante Änderung des Rettungsgesetzes NRW. Die schriftlichen Stellungnahmen zeigen bereits: Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen greift nur einzelne Herausforderungen auf. Wichtige Instrumente zur Entlastung der Rettungsdienste fehlen, während Städte und Kreise vor neue finanzielle Risiken gestellt werden. 

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Rettungsdienste stehen seit Jahren unter wachsendem Druck. Trotzdem legen CDU und Grüne nur eine kleine Novelle vor und lassen Rettungsdienste und Kommunen im Stich. Fachlich weitgehend geklärte Instrumente wie der dringliche Krankentransport und der Telenotarzt werden weiterhin nicht gesetzlich verankert. Auch für den Akut-Transportwagen fehlen klare Regelungen beispielsweise zu Einsatzbereichen, Fahrzeugtypen und Finanzierung.

Damit lässt Schwarz-Grün konkrete Möglichkeiten ungenutzt, Rettungswagen und Notärzt*innen gezielter einzusetzen und zu entlasten. Auch für die Anerkennung von Fortbildungen der Notfallsanitäter*innen gibt es weiterhin keine landesweit einheitlichen Standards. Das schafft unterschiedliche Verfahren und unnötige Bürokratie.“

Justus Moor:

„Für die Kommunen schafft der Gesetzentwurf keine Sicherheit, sondern neue Risiken. Die Kosten sogenannter Fehlfahrten sind vielerorts noch immer nicht vollständig geklärt. Gleichzeitig drohen ungedeckte Vorhalte- und Investitionskosten sowie lange Verhandlungen mit den Krankenkassen. Eine vollständige Refinanzierung des Rettungsdienstes ist nicht gesichert. Besonders problematisch ist, dass der Entwurf ausdrücklich eine Finanzierung aus den allgemeinen kommunalen Haushalten ermöglicht. Damit könnten Städte und Kreise zu Ausfallbürgen für Kosten werden, die vollständig refinanziert werden müssten. Trotzdem soll das neue Entgeltmodell eingeführt werden, bevor zentrale Fragen der anstehenden Bundesreform geklärt sind. Die schwarz-grüne Reform darf nicht dazu führen, dass am Ende Geld für Schulen, Straßen oder soziale Angebote fehlt."

 

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