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Zum von der Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichneten Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien zur Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der von der schwarz-grünen Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichnete Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien ist die bloße Durchsetzung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung verkauft hier einen faulen Kompromiss als Erfolg. Denn tatsächlich bleiben die Steuerzahler in den NRW-Städten und Gemeinden weiterhin auf erheblichen Kosten aus den Jahren 2025 und 2026 sitzen. Das ist nicht akzeptabel.
Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung auch in der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses immer noch nicht beantworten konnte, wie die Kommunen die Fehlfahrten rechtssicher bezahlen sollen. Staatssekretär Daniel Sieveke konnte nicht beantworten, ob die Städte und Gemeinden die Fahrten aus dem städtischen Haushalt überhaupt subventionieren dürfen. Selbst eine Aussage, ob die hauseigene Kommunalaufsicht des Landes dies erlauben würde, blieb er schuldig.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht einmal über einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Fehlfahrten in Nordrhein-Westfalen verfügt. So verhandelt die Landesregierung mit den Krankenkassen über eine 15-Prozent-Quote, ohne die tatsächliche Fehlfahrtquote in Nordrhein-Westfalen überhaupt zu kennen.
Am Ende droht den Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Sorge von Gebührenbescheiden beim Anruf des Notrufs. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine rechtssichere und für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung zu erarbeiten.“





