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Petershagen kann mehr!

Ganztagsanspruch sorgt für mehr Chancengerechtigkeit und Entlastung von Familien

Veröffentlicht am 30.07.2026 in Bundestagsfraktion

 

Mit dem Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe am 1. August 2026 wird Familienpolitik im Alltag von Kindern und Eltern spürbar. Ganztag bedeutet mehr als Betreuung und schafft mehr Zeit zum Lernen, Spielen, Sporttreiben, Musizieren und gemeinsamen Entdecken.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eröffnet Kindern die Möglichkeit, ihre Talente zu entfalten und Eltern mehr Verlässlichkeit. Sie sollen ihren Arbeitstag planen können, ohne jeden Mittag neu organisieren zu müssen, wer ihr Kind abholt.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz haben wir im Jahr 2021 den Grundstein gelegt. Jetzt beginnt der Rechtsanspruch schrittweise Realität zu werden. Natürlich wissen wir, dass die Umsetzung weiterhin vielerorts Kraftanstrengungen erfordert. Der Rechtsanspruch ist erst dann erfolgreich, wenn er überall mit hoher Qualität eingelöst wird. Bund, Länder und Kommunen tragen dafür gemeinsam die Verantwortung.

Fortschritt zeigt sich darin, dass wir die Herausforderungen gemeinsam anpacken und Lösungen schaffen, die den Alltag der Familien langfristig verbessern. Wer auf die vergangenen Jahre blickt, sieht, wie viel sich verändert hat. Vor fast 20 Jahren wurde noch über den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gestritten. Heute ist er für Millionen Familien selbstverständlich. Genau das zeigt: Gute Familienpolitik entsteht nicht über Nacht. Sie braucht politischen Willen, einen langen Atem und Investitionen. Deshalb ist der Ganztagsanspruch kein Endpunkt, sondern der nächste Schritt auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit für jedes Kind.“

 

 

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