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Wir wollen die Erbschaftsteuer gerechter machen

Veröffentlicht am 30.07.2026 in Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen zur Erbschaftsteuer. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit – sagen Wiebke Esdar und Frauke Heiligenstadt.

 

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: 

"Wer viel erbt, muss einen fairen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Wir wollen die Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode reformieren und gerechter machen. Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer gehen im Oktober in die entscheidende Runde.

Im Kern geht es um eine einfache Frage: Warum zahlen Erben großer Millionenvermögen oft weniger Steuern als Familien, die nur das Haus der Großmutter und etwas Erspartes übernehmen? Für die SPD ist klar: Das ist ungerecht. Die heutigen Sonderregeln für Betriebsvermögen ermöglichen es, riesige Vermögen häufig nahezu steuerfrei weiterzugeben. Nicht ohne Grund wird die Erbschaftsteuer deshalb von manchen als „Dummensteuer“ bezeichnet.

Mit unserem Konzept FairErben schaffen wir mehr Steuergerechtigkeit. Die große Mehrheit profitiert: Das Familienheim bleibt steuerfrei, und jede Erbin und jeder Erbe erhält einen Freibetrag einer Million Euro. Im Gegenzug schaffen wir die ungerechten Privilegien für die größten Vermögen ab. Gleichzeitig sichern wir Arbeitsplätze mit fairen Regeln für die Vererbung von Betriebsvermögen. Die zusätzlichen Einnahmen wollen wir in Bildung investieren, von der KiTa bis zur Hochschule. Denn Chancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Eine gerechte Erbschaftsteuer sorgt dafür, dass nicht nur Vermögen, sondern auch Zukunftschancen fairer verteilt werden.“   

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

"Ich begrüße es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah die Steuerprivilegien für sehr hohe Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht auf den Prüfstand stellt. Es geht um eine Grundsatzfrage der Steuergerechtigkeit und darum, ob die geltenden Ausnahmen mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes vereinbar sind.

Für die SPD ist klar: Wer ein Unternehmen übernimmt, Arbeitsplätze sichert und Verantwortung für Beschäftigte trägt, muss sich auf steuerliche Rahmenbedingungen verlassen können. Gleichzeitig kann es nicht sein, dass milliardenschwere Vermögensübertragungen durch weitreichende Steuerprivilegien regelmäßig begünstigt werden. Ein gerechtes Erbschaftsteuerrecht muss leistungsfähige Unternehmen schützen, darf aber keine ungerechtfertigten Schlupflöcher für sehr große Vermögen eröffnen. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt aufnehmen und sorgfältig auswerten.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sehen wir jedoch politischen Handlungsbedarf. Deshalb haben wir mit FairErben ein Reformkonzept vorgelegt, das den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen mit mehr Steuergerechtigkeit verbindet. Darüber wollen wir nun konstruktiv und zügig mit unserem Koalitionspartner ins Gespräch kommen. Unser Ziel ist ein modernes, verfassungssicheres Erbschaftsteuerrecht, das Verantwortung belohnt und die Finanzierung unseres Gemeinwesens auf eine gerechte Grundlage stellt.“

 

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