
Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, die den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei schweren Sexual- und Raubdelikten strafrechtlich angemessener erfassen soll. Die Neuregelung reagiert auf die bisherige rechtliche Einordnung narkotisierender Substanzen und sieht für die erfassten Qualifikationstatbestände eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Es soll jetzt klargestellt werden, dass narkotisierende Substanzen bei den betreffenden Qualifikationstatbeständen als gefährliche Mittel berücksichtigt werden können. Damit wird auf die bisherige Rechtsprechung zur Einordnung solcher Substanzen reagiert und endlich die strafrechtlichen Voraussetzungen für eine härtere Bestrafung entsprechender Taten präzisiert.
Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Frauen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Sie bringen Frauen in Todesgefahr und verletzen ihre sexuelle Selbstbestimmung. Heute schließen wir endlich eine Straflücke: Wer solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, muss zukünftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen. Mit dieser Gesetzesänderung stärken wir den Schutz von Frauen und sorgen dafür, dass solche Taten endlich ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden.“





