Symbolbild: Wolfgang Weiser/Pixabay.com
Heute findet im Deutschen Bundestag die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen statt. Mit der geplanten strafrechtlichen Änderung will die SPD-Bundestagsfraktion klarstellen, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen eine besonders schwerwiegende Form der Gewalt ist und entsprechend geahndet werden muss.
Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Menschen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Wer einer anderen Person heimlich solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, greift massiv in deren körperliche Selbstbestimmung und persönliche Freiheit ein und begeht eine besonders schwere Form sexualisierter Gewalt. Die Betroffenen können sich in diesem Moment häufig weder angemessen wehren noch später vollständig daran erinnern, was geschehen ist. Genau diese Kombination aus Kontrollverlust und Erinnerungslücken macht K.-o.-Tropfen zu einem besonders perfiden Tatmittel. Bisher werden über ein Getränk verabreichte K.-o.-Tropfen rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft und milder bestraft. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern: Mit der geplanten Änderung wollen wir den Schutz der Opfer stärken und dafür sorgen, dass solche Taten ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden.“





