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Koalition baut Verbraucherschutz weiter aus: Neues Recht auf Reparatur schont Geldbeutel und Umwelt

Veröffentlicht am 25.06.2026 in Bundestagsfraktion

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, und unterstützen so den Weg aus der Wegwerfgesellschaft. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren Anreiz einen Reparaturbonus zu prüfen, eine Informationskampagne zu starten und sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Wir leben noch immer in einer Wegwerfgesellschaft, die viel zu viele Ressourcen verschwendet. Wenn wir mehr defekte Geräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen, sind wir auf dem richtigen Weg. Genau diesen Weg ebnen wir mit dem Gesetz zum Recht auf Reparatur. Entscheidet man sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur anstelle eines Austausches, verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Das gilt für alle Waren. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke greift darüber hinaus in Zukunft während der üblichen Produktlebensdauer eine Reparaturverpflichtung des Herstellers. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen. Diese neuen Regeln schonen sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Hersteller dürfen es unabhängigen Reparaturbetrieben künftig nicht mehr erschweren, Reparaturen an ihren Produkten vorzunehmen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir außerdem klargestellt, dass eine Ersatzware, die ein Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher während der Reparatur zur Verfügung stellt, kostenlos sein muss. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine wirksame Rechtsdurchsetzung im Fall außerhalb der EU ansässiger Unternehmen und eine Konkretisierung des Kriteriums der Angemessenheit von Reparatur- und Ersatzteilpreisen sowie der Reparaturdauer einzusetzen. Als nationale Fördermaßnahme soll die Bundesregierung einen Reparaturbonus nach französischem Vorbild prüfen, das neue Recht auf Reparatur mit einer Informationskampagne begleiten, sich um die Fachkräfteförderung im Reparatursektor bemühen und bei Betrieben intensiv für die Teilnahme an der noch zu schaffenden Online-Plattform für Reparaturen werben, damit diese Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Mehrwert bietet.

 

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