Wir wollen, dass Deutschland ein starkes, gerechtes Land ist, das den klimaneutralen Umbau meistert. Deshalb legen wir auf unserem Bundesparteitag im Dezember einen Plan für die Modernisierung unseres Landes vor. Dazu gehören eine aktive Standort- und Industriepolitik, ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen und ein Deutschlandpakt Bildung. Gemeinsam packen wir es an! Erfahre hier, wie wir unser Land stark für die Zukunft machen wollen.
Auch im Jahre 2023 setzen wir uns im SPD-Ortsverein Petershagen-Weser, in den sechs Ortsabteilungen und bei der Fraktionsarbeit tatkräftig zum Wohle unserer Stadt Petershagen ein.
Die gleiche Wertschätzung aller Bürgerinnen und Bürger, sozialdemokratische Prinzipien und die Verantwortung für nachfolgende Generationen sind uns dabei besondere Anliegen.
Ihre
SPD Petershagen-Weser
Die SPD-Landtagsfraktion bringt heute ihren Antrag „Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden“ (Drucksache 18/6851) in den Landtag ein.
Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Nordrhein-Westfalen galt bis vor einigen Jahren als Musterland der Tarifbindung. Doch auch bei uns in NRW ist inzwischen die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen dramatisch gesunken. Nur noch jede zweite beziehungsweise jeder zweite Beschäftigte arbeitet tarifgebunden. Der Fachkräftemangel und die Transformation stellen gleichzeitig den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft, die Sozialwirtschaft und den Dienstleistungssektor in NRW vor große Herausforderungen. Wir packen dieses Thema an und fordern ein ‚Zurück in die Zukunft‘: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden. Denn um prekäre und unsichere Beschäftigung zu verhindern und um gute Arbeit zu gewährleisten, sind mitbestimmte und tarifgebundene Beschäftigung von zentraler Bedeutung.
Das wichtigste Instrument, das wir als Land in der Hand haben, ist das Tariftreue- und Vergabegesetz. Wir müssen wieder stärker darauf achten, dass Förderungen, Zuschüsse und Aufträge nur an die Unternehmen vergeben werden, die in einer Tarifbindung sind oder eine faire Bezahlung der Beschäftigten garantieren. Unser Ziel ist, dass bei der Vergabe von Fördergeldern bereits ab einer Höhe von 25.000 Euro die Tariftreue gewährleistet werden muss. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen, die öffentlichen Gelder verantwortungsbewusst einsetzen und so sicherzustellen, dass sie zu gerechten Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.“
Digitale Gewalt richtet sich überdurchschnittlich häufig gegen Frauen und ist oft sexualisiert. Anfänglich digitale Gewalt verlässt dabei immer wieder den digitalen Raum und setzt sich in der analogen Welt fort. Wie digitale Gewalt gegen Frauen mit einem starken digitalen Gewaltschutzgesetz, im Strafrecht und durch weitere Maßnahmen wie der Handhabung von Spionage Apps bekämpft werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion gestern Abend in einer Fachtagung diskutiert.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Frauen haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben – im Netz und überall. Dafür brauchen wir nicht nur klare Gesetze, sondern auch eine laute Zivilgesellschaft, wenn wir wirksam gegen digitale Gewalt vorgehen wollen. Zu einer lauten Zivilgesellschaft gehört aus unserer Sicht auch ein Verbandsklagerecht, um kollektiv gegen digitale Gewalt vorgehen und Betroffene in ihrem Kampf unterstützen zu können. Wir müssen Organisationen wie HateAid weiter stärken, die meist einzige Anlaufstelle bei digitaler Gewalt sind."
Künstliche Intelligenz kann eine Schlüsselrolle spielen in der Gesundheitsversorgung, die sonst sehr personalintensiv ist. Bei einem gestrigen Fachgespräch mit Expert:innen aus dem Gesundheitssektor wurde deutlich: Das Potential der KI insbesondere im Bereich Prävention und Forschung ist enorm. Hier müssen Datenschutz und Gesundheitsschutz gleichermaßen ernstgenommen, zusammengedacht und konstruktiv ausgestaltet werden.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„KI ist im Gesundheitsbereich mit großen Hoffnungen verbunden. Gleichzeitig gibt es auch viele Befürchtungen insbesondere beim Datenschutz. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns gerade. Doch der Nutzen ist klar: Wir können dank KI Krankheiten in Zukunft viel schneller erkennen und Krankheitsverläufe besser vorhersagen. Dazu müssen wir Forschungsergebnisse nutzen können. Gerade In der Abwägung mit dem Schutz persönlicher Daten ist es jedoch wichtig, dass die Medizin nicht auf Autopilot fährt. Wir müssen die Technologie nutzen, aber das letzte Wort und die Verantwortung behält immer der Mensch.
Das Kartellamt hat sich für mehr Wettbewerb bei der Bahn ausgesprochen und fordert eine Trennung von Bahnnetz und Bahnbetrieb. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller stellt klar: Das geht an der eigentlichen verkehrspolitischen Frage vorbei.
„Die nun schon regelmäßigen Forderungen des Kartellamts nach einer Aufspaltung der DB AG und die Aussagen zur Gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der DB AG gehen an den eigentlichen verkehrspolitischen Fragen vorbei.
Bei der Schaffung der InfraGo, den geplanten Korridorsanierungen und der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene ist das Ziel, schnell zu einem verlässlichen Aufbau zusätzlicher Kapazitäten und zu mehr Zuverlässigkeit im Schienennetz zu kommen. Das ist dann auch das wichtigste Instrument, um die Wettbewerber der DB AG auf der Schiene zu stärken.
Deutschland verfügt über ein funktionierendes System der Wettbewerbskontrolle im Schienenverkehr. Das bestätigen auch die jährlichen Wettbewerbsberichte vor allem für den Schienenpersonennahverkehr und den Güterverkehr.“
In der heutigen Plenardebatte hat der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Simon Rock, unterstellt, die Klage von SPD und FDP gegen den Haushalt 2023 richte sich gegen die kreditfinanzierten Hilfsprogramme der Landesregierung.
Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Diese Unterstellung des Abgeordneten Rock ist eindeutig falsch. SPD und FDP im Landtag NRW beklagen das Aufstellungsverfahren und die Beschneidung von Oppositionsrechten, nicht jedoch den Haushaltsvollzug. Das unterscheidet unsere Klage auch von der Klage der Union im Bund, die ohne jede Rücksicht auf Verluste agiert hat. Wir dagegen haben in NRW den Rechtsweg beschritten, um festzustellen, dass CDU und Grüne auf den letzten Drücker eine Ausnahmesituation konstruiert haben, mit der sie die Opposition erst wenige Minuten vor Verabschiedung des Haushalts- und Krisenbewältigungsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Sondersitzung des Landtags konfrontierten. Das alles im Übrigen, nachdem wir als SPD zuvor die Landesregierung über Monate hinweg dazu aufgefordert hatten, gemeinsam mit der Opposition ein Unterstützungspaket für die Menschen und die Wirtschaft in NRW aufzulegen. Da sich Schwarz-Grün allerdings beim Pokerspiel mit den Finanzhilfen des Bundes verzockt hatte, musste die Regierungskoalition kurz vor Torschluss eine Ausnahmesituation erfinden, die zu diesem Zeitpunkt laut landeseigener NRW.Bank gar nicht mehr vorlag. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung seinerzeit zudem nicht ausreichend begründet, warum sie den Weg über ein Sondervermögen und nicht über den normalen Haushalt gegangen ist, in dem Finanzminister Optendrenk über Nacht noch 1,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und insgesamt sogar rd. 1,9 Mrd. Euro an Überschuss gefunden hatte. Alles das weiß Herr Rock sehr genau. Und trotzdem hat er heute versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken und wider besseres Wissen falsche Unterstellungen zu verbreiten. Fakt ist: Es gab und gibt kein Eilverfahren gegen den laufenden Haushaltsvollzug – und damit auch nicht gegen die Hilfsprogramme für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.“