Landtagsfraktion
Zum von der Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichneten Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien zur Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der von der schwarz-grünen Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichnete Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien ist die bloße Durchsetzung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung verkauft hier einen faulen Kompromiss als Erfolg. Denn tatsächlich bleiben die Steuerzahler in den NRW-Städten und Gemeinden weiterhin auf erheblichen Kosten aus den Jahren 2025 und 2026 sitzen. Das ist nicht akzeptabel.
Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung auch in der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses immer noch nicht beantworten konnte, wie die Kommunen die Fehlfahrten rechtssicher bezahlen sollen. Staatssekretär Daniel Sieveke konnte nicht beantworten, ob die Städte und Gemeinden die Fahrten aus dem städtischen Haushalt überhaupt subventionieren dürfen. Selbst eine Aussage, ob die hauseigene Kommunalaufsicht des Landes dies erlauben würde, blieb er schuldig.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht einmal über einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Fehlfahrten in Nordrhein-Westfalen verfügt. So verhandelt die Landesregierung mit den Krankenkassen über eine 15-Prozent-Quote, ohne die tatsächliche Fehlfahrtquote in Nordrhein-Westfalen überhaupt zu kennen.
Am Ende droht den Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Sorge von Gebührenbescheiden beim Anruf des Notrufs. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine rechtssichere und für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung zu erarbeiten.“
Zum Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026 und zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Der nächste Hitze-Sommer steht an: Wie gut ist NRW darauf vorbereitet?“ erklärt Rodion Bakum, Mediziner und SPD-Abgeordneter im Gesundheitsausschuss des Landtags:
„Zahl und Intensität von Hitzeperioden nehmen infolge der Klimakrise auch in Nordrhein‑Westfalen weiter zu. Die Kommunen stehen hier vor erheblichen Herausforderungen. Da wäre es seitens der Landesregierung angebracht gewesen, den Städten und Gemeinden beispielsweise mit Förderprogrammen für Trinkwasserbrunnen unter die Arme zu greifen oder mit einem Rahmen für Hitzeaktionspläne auszuhelfen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung zeigt dem Hitzeschutz nur die kalte Schulter. Das Gesundheitsministerium musste jetzt einräumen, dass aufgrund einer fehlenden Berichtspflicht noch nicht einmal Daten zu den Ratsbeschlüssen über kommunale Hitzeaktionspläne vorliegen, geschweige denn zum jeweiligen Umsetzungsstand. Mit anderen Worten: Die Landesregierung weiß nicht, wie weit der Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ist. Es ist ihr inzwischen offensichtlich auch egal. Während das Land bisher zumindest Angaben zu Trinkwasserbrunnen, rechtlichen Einordnungen und Förderhinweisen formulierte, wird jetzt nur noch auf die kommunale Zuständigkeit verwiesen. Damit zeigt sich ein klarer Trend: Die Landesregierung zieht sich auch hier aus der Verantwortung zurück. Insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke sowie Menschen ohne festen Wohnsitz sind die Leidtragenden.“
Im Anschluss an die heutige Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Ausschusses für Kinder, Familie und Jugend zum schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz („ABC-Klassen“) erklärten Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Familie, Kinder und Jugend:
Dilek Engin:
„Laut und deutlich haben die Sachverständigen die schwarz-grünen ABC-Klassen in der Anhörung zerrissen und als ungeeignet, zu teuer und wirkungslos bewertet. Die Expertinnen und Experten haben deutlich gemacht, wie absurd schon die Konstruktion der ABC-Klassen sind: Kinder sollen zwei Mal pro Woche für je zwei Stunden aus der Kita herausgerissen und für über 100 Millionen Euro jährlich zur Schule transportiert werden, um dort gefördert zu werden – statt die kontinuierliche Sprachbildung in den Alltag der Kinder zu integrieren. Wenn die ABC-Klassen wie von Schwarz-Grün geplant kommen, dann bedeutet das vor allem Stress für alle Beteiligten. Mit einem nachhaltigen Erfolg der ABC-Klassen – also einer echten Förderung der Sprachkompetenz der Kinder – kann nach der heutigen Anhörung niemand mehr rechnen. Darin waren sich die Sachverständigen einig.“
Der NRW-Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes beträgt 21,1 Milliarden Euro, der über das NRW-Infrastrukturgesetz entweder pauschal oder über Förderprogramme auch an die Kommunen weitergegeben wird. Die schwarz-grüne Koalition will nun im Rahmen dieses Gesetzes die Kommunen dazu verpflichten, die „Gestaltungsleitlinie Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ umzusetzen. Dazu gehört beispielsweise die Auflage, die festgelegte Botschaft „In den nächsten 12 Jahren investiert die Landesregierung über 30 Milliarden Euro in die Zukunft Nordrhein-Westfalens.“ zu platzieren.
Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der sogenannte NRW-Plan ist in Wahrheit von Anfang an der größte NRW-Trick in der Geschichte des Landes gewesen. Der Etikettenschwindel im Großformat erreicht nun eine neue Dimension: Unsere Kommunen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Falschinformationen plakativ zu verbreiten. Den weitaus größten Anteil am NRW-Plan stellt der Bund. Hinzu kommen die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, die den Kommunen in den kommenden Jahren sowieso zur Verfügung stehen. Wenn die Kommunen nun plakatieren sollen, dass die Landesregierung über 30 Milliarden Euro investiert, ist das Etikettenschwindel auf Befehl.
Diese gesetzliche Desinformationskampagne der schwarz-grünen Koalition ist ein reines Ablenkungsmanöver von den Problemen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt, von der größten Finanzkrise der Kommunen in der Nachkriegsgeschichte, dem angespannten Wohnungsmarkt und den Ausfällen in Kitas und Schulen. Nichts läuft rund in Nordrhein-Westfalen. Von der Lebenswirklichkeit der Menschen in NRW wird aber auch dieser Etikettenschwindel nicht ablenken können.“
Zu den heute vom Statistischen Landesamt IT.NRW veröffentlichen Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wenn neun von zehn Vätern, aber nicht einmal jede dritte Mutter in Vollzeit arbeiten, dann ist diese Schieflage kein individuelles Problem, sondern Ausdruck struktureller Ungleichheit. Wer in dieser Situation – wie jetzt auf Bundesebene geplant – beim Elterngeld kürzt, verschärft die Ungerechtigkeit und gefährdet die wirtschaftliche Sicherheit von Familien. Die geplanten Kürzungen beim Elterngeld im Bund sind kontraproduktiv und gesellschaftspolitisch völlig aus der Zeit gefallen.
Die Anhörung zu unserem Antrag „NRW muss funktionieren. Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis 2030 möglich machen.“ hat unmissverständlich gezeigt, dass Familien stabile Strukturen brauchen und Gleichberechtigung strukturell unterstützt werden muss: Durch verlässliche Betreuungsangebote und finanzielle Entlastungen beispielsweise bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Ansonsten wird die Ungleichheit zwischen den Elternteilen zementiert und eine gleichberechtigte Aufteilung der Sorgearbeit bleibt ein frommer Wunsch. Dass die Durchschnittsdauer von Elterngeld 2025 in Nordrhein-Westfalen immer noch bei Vätern bei vier Monaten und bei Müttern bei 15,1 Monaten lag, ist auch ein Beleg dafür, dass die schwarz-grüne Landesregierung die vergangenen Jahre gleichstellungspolitisch verschlafen hat.“
Aktuell läuft die Verbändeanhörung für das Gewalthilfegesetz NRW. Im Entwurf ist eine Eigenbeteiligung der Träger des Frauenschutzsystems für den Gewaltschutz in NRW vorgesehen. Das Netzwerk NRW gegen Gewalt an Frauen kritisiert in einem offenen Brief an die Landesregierung diese Regelung. Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit dem Gewalthilfegesetz ist klar geregelt, dass die Länder die Verantwortung für ein verlässliches Frauenschutzsystem tragen. Für uns bedeutet das eindeutig, dass die Landesregierung auch die Kosten vollständig übernehmen muss.
Schon heute sind viele Träger darauf angewiesen, Finanzierungslücken durch Spenden oder kommunale Zuschüsse zu schließen. Gerade kleinere, autonome Einrichtungen geraten dadurch immer wieder in wirtschaftliche Existenznöte. Wenn die Landesregierung auch künftig eine Eigenbeteiligung der Träger verlangt, gefährdet sie damit die Stabilität und Verlässlichkeit des gesamten Hilfesystems. Es bleibt völlig offen, wie sie unter diesen prekären Bedingungen ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag gerecht werden will.
Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und das Hilfesystem dauerhaft und kostendeckend finanziert. Gewaltschutz darf nicht zulasten der Frauen, ihrer Kinder und Mädchen gehen, die Schutz und Unterstützung benötigen. Ab 2032 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Diesen Anspruch wird das Land nur gemeinsam mit starken und finanziell abgesicherten Trägern erfüllen können.“
29.09.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
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