Bundestagsfraktion
Die SPD will säumige Unterhaltspflichtige künftig stärker zur Kasse bitten, das hat das Präsidium am Montag beschlossen. Richtig so, sagt Jasmina Hostert.
“Ich unterstütze den Ansatz des SPD-Präsidiums, den Rückgriff gegenüber unterhaltssäumigen Elternteilen wirksamer zu gestalten und bestehende Vollzugsdefizite konsequent anzugehen.
Kinder und Alleinerziehende dürfen nicht die Folgen tragen, wenn Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss zulasten von Jugendlichen lehne ich ab. Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, muss stärker in die Verantwortung genommen werden. Das stärkt Alleinerziehende und die Akzeptanz unseres Sozialstaats gleichermaßen.”
Alkohol ist für Kinder und Jugendliche kein harmloses Genussmittel. Mit der Abschaffung des begleiteten Trinkens schaffen wir eine klare Altersgrenze und stärken den gesetzlichen Jugendschutz. Gleichzeitig bleibt entscheidend, junge Menschen frühzeitig über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.
Statement von Jasmina Hostert und Christos Pantazis:
„Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für einen wirksamen Jugendschutz. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt er erhebliche gesundheitliche Risiken. Deshalb ist es nicht überzeugend, einerseits eine klare Altersgrenze von 16 Jahren festzulegen und andererseits den Alkoholkonsum bereits ab 14 Jahren zu erlauben, sobald die Eltern dabei sind.
Mit der Streichung dieser Ausnahme schaffen wir eine klare und verständliche Regel: Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von unter 16-Jährigen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, junge Menschen für die Risiken von Alkohol zu sensibilisieren. Der gesetzliche Rahmen sollte sie dabei unterstützen und nicht das gegenteilige Signal senden.
Mit diesem Kabinettsbeschluss gehen gesetzlicher Jugendschutz und gute Suchtprävention Hand in Hand. Als familien- und jugendpolitische Sprecherin sowie als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass Prävention und Gesundheitsschutz damit gestärkt werden. Gesetzliche Regeln allein reichen aber nicht aus. Entscheidend bleibt, Jugendliche frühzeitig und verständlich über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.“
Hitzeschutz darf keine Aufgabe für den Notfall sein. Bund, Länder und Kommunen müssen dauerhaft besser zusammenarbeiten und ausreichend Unterstützung erhalten, um die Folgen zunehmender Hitzewellen zu bewältigen. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz und ein nationaler Hitzeaktionsplan sind dafür wichtige Schritte.
Jakob Blankenburg:
„Beim Hitzeschutz müssen wir in Deutschland noch besser werden – das zeigen die Hitzerekorde dieses Sommers sehr eindrücklich. Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes und die bestehenden Förderprogramme für Pflegeheime, Kitas und soziale Einrichtungen sind dabei ein guter erster Schritt. Insgesamt muss Hitzeschutz aber eine verlässliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Deshalb ist es richtig, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider sich für die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz einsetzt. Die Prüfung dessen ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wir müssen nun zügig zu Ergebnissen kommen. Wir spüren die Dringlichkeit zurzeit fast täglich. Der Bund braucht endlich mehr Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hitzewellen zu unterstützen.
Gleichzeitig ist klar, dass sich auch die Bundesregierung besser auf künftige Hitzesommer vorbereiten muss. Daher unterstütze ich auch Schneiders Vorstoß eines nationalen Hitzeaktionsplans, an dem sich alle Ministerien mit konstruktiven Maßnahmen beteiligen.“
In der heutigen Kabinettssitzung wurden gleich mehrere Beschlüsse für größere Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien gefasst: Die Frühstart-Rente und die BAföG-Reform. Beide Beschlüsse sind Investitionen in Bildung, Vorsorge und Aufstiegschancen – damit die Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet.
Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Mit der Frühstartrente bekommt zukünftig jedes Kind ab sechs Jahren, monatlich 10 Euro vom Staat, um – unabhängig vom Geldbeutel und Bildungsgrad der Eltern – am Kapitalmarkt für das Alter vorzusorgen. In Deutschland hängt Vermögensaufbau zu stark vom Elternhaus ab. Deshalb ist es richtig, dass der Staat nun zusätzlich zur gesetzlichen Rente den Vermögensaufbau von Kindern fürs Alter unterstützt. So wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Vermögensaufbau und private Vorsorge nicht allein eine Frage der familiären Herkunft sind. Gleichzeitig wird die finanzielle Bildung gestärkt, indem junge Menschen frühzeitig praktische Erfahrungen mit langfristigem Sparen und Vorsorge sammeln. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes.
Auch mit der heute im Kabinett beschlossenen BAföG-Reform wird ein klares Zeichen für Chancengerechtigkeit und die Unterstützung von Familien gesetzt. Auch eine gute Ausbildung und ein erfolgreiches Studium dürfen nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. Mit einem starken BAföG werden jungen Menschen echte Aufstiegschancen eröffnet. Denn wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unser Ziel ist und bleibt, dass jede und jeder das eigene Potenzial verwirklichen kann – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder finanziellem Hintergrund.“
Am 7. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Richtlinie für mehr Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen sollen. Zwei Monate sind seitdem verstrichen. Ein Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Die Richtlinienumsetzung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns steht außer Frage: Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden.
Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:
„Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat das Ziel, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nachhaltig zu verkleinern und damit den Arbeitsmarkt gerechter zu machen. Eine Chance, die wir als SPD-Bundestagsfraktion unbedingt nutzen wollen.
Seit 2024 stagniert in Deutschland die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent. Das ist absolut inakzeptabel und von echter Gleichstellung weit entfernt. Die Richtlinie wurde beschlossen, da sich bisherige Instrumente als unzureichend erwiesen haben, um diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
Wer behauptet, die Richtlinie sei vor allem ein Bürokratiemonster, verkennt das große Potenzial der Richtlinie. Ziel ist es, Lohndiskriminierung sichtbar zu machen und nachhaltig abzubauen. Hierfür braucht es ausreichend Transparenz. Diese soll unter anderem durch Berichtspflichten seitens der Unternehmen und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte garantiert werden.
Faire Löhne machen Unternehmen attraktiver. Lohntransparenz und Equal Pay sind entscheidende Faktoren für die Motivation weiblicher Beschäftigte. Sie wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und setzen Anreize, das Arbeitsvolumen zu erhöhen.
Die Behauptung, die Richtlinie würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit gefährden, halten wir für unseriös. Die Richtlinie verlangt nicht gleiche Löhne für alle. Sie fordert gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist ein großer Unterschied. Leistungsbezogene Vergütungen sind weiter erlaubt und erwünscht. Unerwünscht hingegen sind diskriminierende Lohnunterschiede.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Richtlinienumsetzung weiter zu verzögern. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt für Frauen gerechter und somit attraktiver wird. Und das sollte im Sinne aller sein.“
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen zur Erbschaftsteuer. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit – sagen Wiebke Esdar und Frauke Heiligenstadt.
Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:
"Wer viel erbt, muss einen fairen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Wir wollen die Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode reformieren und gerechter machen. Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer gehen im Oktober in die entscheidende Runde.
Im Kern geht es um eine einfache Frage: Warum zahlen Erben großer Millionenvermögen oft weniger Steuern als Familien, die nur das Haus der Großmutter und etwas Erspartes übernehmen? Für die SPD ist klar: Das ist ungerecht. Die heutigen Sonderregeln für Betriebsvermögen ermöglichen es, riesige Vermögen häufig nahezu steuerfrei weiterzugeben. Nicht ohne Grund wird die Erbschaftsteuer deshalb von manchen als „Dummensteuer“ bezeichnet.
Mit unserem Konzept FairErben schaffen wir mehr Steuergerechtigkeit. Die große Mehrheit profitiert: Das Familienheim bleibt steuerfrei, und jede Erbin und jeder Erbe erhält einen Freibetrag einer Million Euro. Im Gegenzug schaffen wir die ungerechten Privilegien für die größten Vermögen ab. Gleichzeitig sichern wir Arbeitsplätze mit fairen Regeln für die Vererbung von Betriebsvermögen. Die zusätzlichen Einnahmen wollen wir in Bildung investieren, von der KiTa bis zur Hochschule. Denn Chancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Eine gerechte Erbschaftsteuer sorgt dafür, dass nicht nur Vermögen, sondern auch Zukunftschancen fairer verteilt werden.“
Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:
"Ich begrüße es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah die Steuerprivilegien für sehr hohe Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht auf den Prüfstand stellt. Es geht um eine Grundsatzfrage der Steuergerechtigkeit und darum, ob die geltenden Ausnahmen mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes vereinbar sind.
Für die SPD ist klar: Wer ein Unternehmen übernimmt, Arbeitsplätze sichert und Verantwortung für Beschäftigte trägt, muss sich auf steuerliche Rahmenbedingungen verlassen können. Gleichzeitig kann es nicht sein, dass milliardenschwere Vermögensübertragungen durch weitreichende Steuerprivilegien regelmäßig begünstigt werden. Ein gerechtes Erbschaftsteuerrecht muss leistungsfähige Unternehmen schützen, darf aber keine ungerechtfertigten Schlupflöcher für sehr große Vermögen eröffnen. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt aufnehmen und sorgfältig auswerten.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sehen wir jedoch politischen Handlungsbedarf. Deshalb haben wir mit FairErben ein Reformkonzept vorgelegt, das den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen mit mehr Steuergerechtigkeit verbindet. Darüber wollen wir nun konstruktiv und zügig mit unserem Koalitionspartner ins Gespräch kommen. Unser Ziel ist ein modernes, verfassungssicheres Erbschaftsteuerrecht, das Verantwortung belohnt und die Finanzierung unseres Gemeinwesens auf eine gerechte Grundlage stellt.“
28.09.2026, 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
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29.09.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
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