Anlässlich der heute (19.08.) veröffentlichten Zahlen von IT.NRW zum Gaming in Nordrhein-Westfalen und mit Blick auf die am 26. August startende Gamescom erklärt Rodion Bakum, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Games sind längst Kulturgut aller Generationen und zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Software- und Games-Industrie erwirtschaftet in Nordrhein-Westfalen Milliardenumsätze. Die Gamescom darf für den Ministerpräsidenten und seine Landesregierung deshalb nicht nur eine Kulisse für schöne Bilder sein. Nachdem Bayern vom Branchenverband game seit diesem Jahr zum Games-Standort Nummer Eins gekürt wurde, ist klar: In Nordrhein-Westfalen müssen mehr Games, Investitionen und gute Arbeitsplätze entstehen.
Der deutsche Games-Markt setzte 2025 rund 9,4 Milliarden Euro um. Aber von 100 Euro, die hierzulande für Games ausgegeben werden, landen lediglich 5,50 Euro bei heimischen Games-Unternehmen. Der Koalitionsvertrag von SPD und Union im Bund verspricht mehr Wertschöpfung mit steuerlichen Anreizen für Games-Unternehmen. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit müssen wir diesen Steueranreiz jetzt diskutieren und als Nordrhein-Westfalen aktiv im Bundesrat voranbringen. Ein Steueranreiz für Games-Unternehmen muss dabei auch kleine Studios und faire Arbeitsbedingungen von Fachkräften fördern.
Gleichzeitig muss die Landesregierung die eigene Games-Förderung verlässlich und mehrjährig absichern sowie Serious Games und Gamification in der Bildung dauerhaft stärken. Eine zukunftsfähige Medienpolitik nimmt Games als Kulturgut und Wirtschaftsfaktor ernst und sorgt dafür, dass aus der großen Begeisterung für Games mehr wirtschaftliche Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen entsteht. So wird Nordrhein-Westfalen wieder Games-Standort Nummer Eins.“
Dieser Sommer ist nur ein Vorgeschmack auf das, was häufiger auf uns zukommen wird, sagt SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher. Die Vorschläge aus den SPD-Ministerien sind deshalb richtig.
„Dieser Sommer ist ein bitterer Vorgeschmack auf das, was häufiger auf uns zukommen wird: Hitzewellen und Dürren, ausgetrocknete Flüsse und Wasserwege, häufigere und größere Waldbrände, Ernteausfälle und – als Erfahrung aus den vergangenen Jahren – Starkregenereignisse. Die Folgen des Klimawandels werden Realität.
Angesichts dieser Entwicklung darf Politik nicht wie das Kaninchen von der Schlange sitzen. Die Menschen in unserem Land haben eine klare Erwartungshaltung: Analysiert die Herausforderungen, entwickelt Lösungen und setzt sie um. Deshalb ist der Vorschlag der SPD-Ministerinnen und Minister für einen vorausschauenden Umgang mit Hitze, Niedrigwasser und anderen Folgen des Klimawandels sehr richtig. Dieser Sommer kann nicht in ein ‚weiter so‘ für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels münden.
Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und ein Hitzeaktionsplan für den kommenden Sommer sind angesichts der Erfahrungen aus diesem Sommer eine selbstverständliche Aufgabe guter Politik. Bund, Länder und Kommunen müssen einander unterstützen können, um Krankhäuser, Pflegeheime und Kitas besser auszustatten oder die Wasserversorgung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die erste Reaktion der neuen CDU-Generalsekretärin ist daher unverständlich. Die Parteien der Mitte müssen sich diesem Problem annehmen. Ein weiterer ähnlicher Sommer mit evakuierten Dörfern, tausenden Hitzetoten und massiven wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft und der Industrie – darauf haben die SPD-Ministerinnen und Minister eine erste Antwort entwickelt. Ich hoffe, dass die CDU hier nochmal in sich geht und sich den Konzepten anschließt.“
Die SPD will säumige Unterhaltspflichtige künftig stärker zur Kasse bitten, das hat das Präsidium am Montag beschlossen. Richtig so, sagt Jasmina Hostert.
“Ich unterstütze den Ansatz des SPD-Präsidiums, den Rückgriff gegenüber unterhaltssäumigen Elternteilen wirksamer zu gestalten und bestehende Vollzugsdefizite konsequent anzugehen.
Kinder und Alleinerziehende dürfen nicht die Folgen tragen, wenn Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss zulasten von Jugendlichen lehne ich ab. Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, muss stärker in die Verantwortung genommen werden. Das stärkt Alleinerziehende und die Akzeptanz unseres Sozialstaats gleichermaßen.”
Die SPD ist dagegen, den staatlichen Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen. Stattdessen will sie die Regeln für Unterhaltspflichtige verschärfen. Jochen Ott zum Präsidiumsbeschluss der SPD vom 17. August 2026.
»Die von der CDU angeführten Pläne zur Reform des Unterhaltsvorschusses entsprechen nicht dem, was Berufstätige und ihre Familien in diesem Land brauchen. Ihr Plan, die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre zu senken, bestraft Jugendliche und Alleinerziehende – nicht die Menschen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Das lehnen wir ab.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich in zehn Jahren fast vervierfacht. Trotzdem holt der Staat bislang nur rund 17 Prozent der ausgezahlten Mittel von den Unterhaltspflichtigen zurück. Genau da müssen wir ansetzen – bei denen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, nicht bei Kindern und Alleinerziehenden. Das bedeutet zum Beispiel: strengere Pfändungsregeln, damit mehr Geld tatsächlich eingezogen wird und längere Fristen, damit man Schulden nicht aussitzen kann. Auch Behörden in Bund und Ländern müssen zentraler zusammenarbeiten, um das Geld konsequent zurückzuholen – mit einem Anreiz für Kommunen, die dabei erfolgreich sind.
Unser Grundsatz ist klar: Mehr Druck auf die, die nicht zahlen – nicht auf Kinder und Alleinerziehende.«
Am 16. August 2026 hat der SPIEGEL über den Aktionsplan des Bundesumwelt- und des Bundesbauministeriums zur Klimaanpassung berichtet. Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027, zu den Plänen.
»Carsten Schneider und die weiteren SPD-Bundesministerinnen und -minister liefern, was es jetzt braucht: konkrete Antworten auf eine Krise, die wir gerade im ganzen Land spüren. Hitze, Dürre, Niedrigwasser, Starkregen: Die Klimakrise ist in Nordrhein-Westfalen längst Alltag. Wir bekommen das mit voller Wucht zu spüren – ob durch extreme Hitze in unseren Städten, Niedrigwasser an Rhein und Ruhr, das Industrie und Binnenschifffahrt ausbremst, oder Brände. Klimaschutz und Klimaanpassung gehören untrennbar zusammen, das eine funktioniert nicht ohne das andere.
Es ist richtig, die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz einzuführen und noch in dieser Legislaturperiode die entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Nur so kann sich der Bund langfristig und rechtssicher an Maßnahmen wie Hitze- und Gesundheitsschutz, Entsiegelung und Stadtgrün, klimaresilienter Wasserversorgung oder Hochwasserschutz beteiligen. Klimaschutz und Klimaanpassung sind eine zentrale gesamtstaatliche Aufgabe – und das gehört konsequenterweise auch in die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen.«
Alkohol ist für Kinder und Jugendliche kein harmloses Genussmittel. Mit der Abschaffung des begleiteten Trinkens schaffen wir eine klare Altersgrenze und stärken den gesetzlichen Jugendschutz. Gleichzeitig bleibt entscheidend, junge Menschen frühzeitig über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.
Statement von Jasmina Hostert und Christos Pantazis:
„Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für einen wirksamen Jugendschutz. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt er erhebliche gesundheitliche Risiken. Deshalb ist es nicht überzeugend, einerseits eine klare Altersgrenze von 16 Jahren festzulegen und andererseits den Alkoholkonsum bereits ab 14 Jahren zu erlauben, sobald die Eltern dabei sind.
Mit der Streichung dieser Ausnahme schaffen wir eine klare und verständliche Regel: Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von unter 16-Jährigen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, junge Menschen für die Risiken von Alkohol zu sensibilisieren. Der gesetzliche Rahmen sollte sie dabei unterstützen und nicht das gegenteilige Signal senden.
Mit diesem Kabinettsbeschluss gehen gesetzlicher Jugendschutz und gute Suchtprävention Hand in Hand. Als familien- und jugendpolitische Sprecherin sowie als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass Prävention und Gesundheitsschutz damit gestärkt werden. Gesetzliche Regeln allein reichen aber nicht aus. Entscheidend bleibt, Jugendliche frühzeitig und verständlich über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.“