Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen zur Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wir konnten heute der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes nicht zustimmen. Denn jenseits von Klarstellungen, mehr Übersichtlichkeit und Ergänzungen bei der Verkehrsüberwachung bleibt sie hinter den Erwartungen deutlich zurück. Auf die zentralen Anliegen der Kommunen findet das schwarz-grüne Gesetz keine Antworten. Städte und Gemeinden hätten dringend rechtssichere Befugnisse zur offenen Videobeobachtung öffentlicher Räume gebraucht – etwa zur Bekämpfung von Vandalismus oder zunehmender Vermüllung, die für uns alle ein erhebliches Ärgernis sind.
Wir wollten diese Lücken mit einem eigenen Änderungsantrag schließen: Mit einer klaren und rechtssicheren Grundlage für offene Videoüberwachung durch Ordnungsbehörden, einer gezielten Ermächtigung für kommunale Alkoholkonsumverbote an bestimmten Brennpunkten sowie notwendigen datenschutzrechtlichen Klarstellungen. Die Regierungsmehrheit hat unseren Änderungsantrag abgelehnt und verweigert den Kommunen wichtige Instrumente. Statt klarer und praxistauglicher Lösungen bleibt es bei Stückwerk – trotz des für jeden erkennbaren Handlungsbedarfs.
Die Bekämpfung von Vermüllung und Trinkgelagen bleibt für uns eine wichtige Aufgabe. Wir werden nach der Landtagswahl mit neuen Mehrheiten einen neuen Anlauf starten, um den Kommunen an dieser Stelle handlungsfähig zu machen.“
Zur heutigen Ankündigung von Schulministerin Dorothee Feller, Schulen durch KI-Assistenzen, Verwaltungsvereinfachungen und digitale Verfahren entlasten zu wollen, erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, Fraktionsvorsitzender:
Dilek Engin:
„Schulministerin Feller präsentiert KI-Assistenzen für Elternbriefe, digitale Antragsverfahren und die Zusammenführung bestehender Verwaltungsportale als große Entlastungsoffensive. Die heutige Ankündigung der Schulministerin offenbart das zentrale Problem der schwarz-grünen Bildungspolitik: Während die Herausforderungen immer größer werden, verliert sich die Landesregierung im Kleinklein. Die vorgestellten Maßnahmen sind längst überfällige Modernisierungsschritte einer funktionierenden Verwaltung und keine Antwort auf die strukturellen Herausforderungen unseres Bildungssystems. Besonders auffällig ist, dass die Ministerin den Bürokratieabbau als großen Erfolg verkauft, ohne transparent zu machen, wie groß die tatsächliche Entlastung für die Schulen am Ende überhaupt sein wird. Wer jahrelang neue Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben schafft, kann deren teilweise Rücknahme nicht als bildungspolitischen Durchbruch feiern.
Die zentralen Fragen bleiben unbeantwortet: Wie will die Landesregierung den Lehrkräftemangel bekämpfen? Wie sollen Schulleitungen dauerhaft entlastet und die pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden? Wie sollen Schulen in sozial benachteiligten Quartieren unterstützt werden? Und wie will NRW die wachsende Bildungsungleichheit überwinden?“
Familienministerin Verena Schäffer hat den Vorschlag unterbreitet, alle Kinder im Vorschuljahr zu einem Kita-Besuch zu verpflichten. Schulministerium Dorothee Feller wiederum lehnt eine Kita-Pflicht ab und führt verfassungsrechtliche Bedenken an. Aufgrund dieser widersprüchlichen Aussagen hat Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, die Kleine Anfrage „Nach SPD-Vorstoß zu verbindlichem Chancenjahr in der Kita: Ministerin Feller sagt Hü, Ministerin Schäffer sagt Hott.
Zum von der Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichneten Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien zur Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der von der schwarz-grünen Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichnete Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien ist die bloße Durchsetzung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung verkauft hier einen faulen Kompromiss als Erfolg. Denn tatsächlich bleiben die Steuerzahler in den NRW-Städten und Gemeinden weiterhin auf erheblichen Kosten aus den Jahren 2025 und 2026 sitzen. Das ist nicht akzeptabel.
Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung auch in der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses immer noch nicht beantworten konnte, wie die Kommunen die Fehlfahrten rechtssicher bezahlen sollen. Staatssekretär Daniel Sieveke konnte nicht beantworten, ob die Städte und Gemeinden die Fahrten aus dem städtischen Haushalt überhaupt subventionieren dürfen. Selbst eine Aussage, ob die hauseigene Kommunalaufsicht des Landes dies erlauben würde, blieb er schuldig.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht einmal über einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Fehlfahrten in Nordrhein-Westfalen verfügt. So verhandelt die Landesregierung mit den Krankenkassen über eine 15-Prozent-Quote, ohne die tatsächliche Fehlfahrtquote in Nordrhein-Westfalen überhaupt zu kennen.
Am Ende droht den Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Sorge von Gebührenbescheiden beim Anruf des Notrufs. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine rechtssichere und für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung zu erarbeiten.“
Zum Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026 und zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Der nächste Hitze-Sommer steht an: Wie gut ist NRW darauf vorbereitet?“ erklärt Rodion Bakum, Mediziner und SPD-Abgeordneter im Gesundheitsausschuss des Landtags:
„Zahl und Intensität von Hitzeperioden nehmen infolge der Klimakrise auch in Nordrhein‑Westfalen weiter zu. Die Kommunen stehen hier vor erheblichen Herausforderungen. Da wäre es seitens der Landesregierung angebracht gewesen, den Städten und Gemeinden beispielsweise mit Förderprogrammen für Trinkwasserbrunnen unter die Arme zu greifen oder mit einem Rahmen für Hitzeaktionspläne auszuhelfen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung zeigt dem Hitzeschutz nur die kalte Schulter. Das Gesundheitsministerium musste jetzt einräumen, dass aufgrund einer fehlenden Berichtspflicht noch nicht einmal Daten zu den Ratsbeschlüssen über kommunale Hitzeaktionspläne vorliegen, geschweige denn zum jeweiligen Umsetzungsstand. Mit anderen Worten: Die Landesregierung weiß nicht, wie weit der Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ist. Es ist ihr inzwischen offensichtlich auch egal. Während das Land bisher zumindest Angaben zu Trinkwasserbrunnen, rechtlichen Einordnungen und Förderhinweisen formulierte, wird jetzt nur noch auf die kommunale Zuständigkeit verwiesen. Damit zeigt sich ein klarer Trend: Die Landesregierung zieht sich auch hier aus der Verantwortung zurück. Insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke sowie Menschen ohne festen Wohnsitz sind die Leidtragenden.“
Ohne fairen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung bleibt die Finanzkrise der Pflege ungelöst.
„Der Entwurf enthält wichtige Ansätze zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung gehen grundsätzlich in die richtige Richtung.
Die zentrale Antwort auf die Finanzkrise der Pflegeversicherung bleibt der Entwurf jedoch schuldig. Die soziale Pflegeversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellen Druck. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich, während die Finanzierung zunehmend an ihre Grenzen stößt. Umso wichtiger wäre es gewesen, die Reform für eine nachhaltige und gerechte Neuordnung der Finanzierungsarchitektur zu nutzen.
Bedauerlicherweise findet eine zentrale sozialdemokratische Forderung im Referentenentwurf keine Berücksichtigung: Ein finanzieller Strukturausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegepflichtversicherung ist nicht vorgesehen.
Dabei liegt genau hier ein wesentlicher Schlüssel für mehr Gerechtigkeit und langfristige Stabilität. Die soziale Pflegeversicherung trägt den weit überwiegenden Anteil älterer, pflegeintensiver und kostenaufwändiger Versicherter. Die private Pflegepflichtversicherung profitiert dagegen seit Jahren von deutlich günstigeren Risikostrukturen. Beide Systeme sichern jedoch dasselbe Lebensrisiko ab und erfüllen dieselbe gesellschaftliche Schutzfunktion.
Die parlamentarischen Beratungen müssen nun genutzt werden, um die Reform finanziell tragfähiger und gerechter auszugestalten. Die Stabilisierung der Pflegeversicherung wird nicht gelingen, wenn die strukturellen Lasten weiterhin nahezu ausschließlich von den gesetzlich Versicherten getragen werden. Wer die Pflegeversicherung dauerhaft sichern will, muss auch die Frage eines solidarischen Ausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung beantworten.“
29.09.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
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Alte Schule Wietersheim, Unterdorf 9, 32469 Petershagen