Landtagsfraktion
Im Rechtsausschuss haben heute die regierungstragenden Fraktionen mit ihrer Mehrheit die Wiedereinrichtung einer Vollzugskommission des Landtags verhindert. Auf Antrag der Fraktionen der SPD und FDP sollte eine Kommission des Rechtsausschusses für das Vollzugswesen im Land Nordrhein-Westfalen als Unterausschuss des Rechtsausschusses eingesetzt werden, wie es sie noch in den vergangenen Legislaturperioden bis zum Jahr 2022 gab.
Hierzu erklärt der SPD-Rechtspolitiker Hartmut Ganzke:
Vor vier Jahren hatten auch wir zu Beginn der Legislaturperiode den Eindruck, der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen sei gut aufgestellt und die Arbeit der Vollzugskommission könne der Rechtsausschuss mit übernehmen. Im Rückblick gesehen lagen wir damit falsch. Niemand konnte ahnen, dass Minister Benjamin Limbach die NRW-Justiz derart gegen die Wand fährt. Insbesondere in den Justizvollzugsanstalten häufen sich die Probleme. Bereits 14 Sondersitzungen des Rechtsausschusses in dieser Legislaturperiode sprechen Bände. Insofern wäre heute die Wiedereinsetzung der Vollzugskommission des Landtags folgerichtig gewesen. Wir hätten wieder ein Instrument mehr gehabt, um einen direkten Blick in die Justizvollzugsanstalten zu bekommen, vertieft in die jeweiligen Probleme einzusteigen sowie die Landesregierung auf die Zustände in den Gefängnissen hinzuweisen und auf Lösungen hinzuwirken. Doch das alles will die schwarz-grüne Koalition nicht.
Nach der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes, dass Deutschland mit München als Kandidat für Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044 ins Rennen geht, und nicht die nordrhein-westfälische Bewerbung Köln-Rhein-Ruhr, fordert die SPD-Fraktion einen 5-Punkte-Plan für einen starken Breitensport in NRW. Hierzu erklären Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin:
Lisa Kapteinat:
„Die Landesregierung bezeichnet Nordrhein-Westfalen gerne als „Sportland Nummer 1“. Jetzt muss sie zeigen, dass dieser Anspruch auch jenseits der Olympia-Bewerbung gilt. Denn der Investitionsbedarf im Sport ist enorm: bei Sporthallen, Sportplätzen und Schwimmbädern ebenso wie bei der Schwimmausbildung, im Breitensport und beim inklusiven Sport. Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele war immer auch mit dem Versprechen verbunden, die Sportinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken. Dieses Versprechen darf nicht mit dem Aus für Olympia enden.“
Eine aktuelle WDR-Recherche zeigt, dass in Nordrhein-Westfalen auch nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zahlreiche Grundschulkinder keinen gewünschten Betreuungsplatz erhalten. Während 227 Erstklässler in den befragten Kommunen leer ausgehen, stehen mehr als 2.200 Kinder der zweiten bis vierten Klassen auf Wartelisten. Zugleich fordern 190 Kommunen eine bessere Finanzierung des Ganztags durch das Land.
Hierzu erklären Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher, und Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Dr. Dennis Maelzer:
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Fortschritt für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch darf nicht dadurch erfüllt werden, dass ältere Grundschulkinder ihren Platz verlieren oder bei der Vergabe leer ausgehen. Genau diese Entwicklung macht die WDR-Recherche sichtbar. Für die betroffenen Familien ist es völlig unerheblich, ob ihr Kind in der ersten, zweiten oder vierten Klasse ist. Sie brauchen eine verlässliche Betreuung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
Besonders alarmierend ist der Hilferuf der Kommunen. Wenn 190 Städte und Gemeinden eine bessere Finanzierung fordern, muss die Landesregierung endlich handeln. Die Kommunen dürfen mit den finanziellen Folgen des Rechtsanspruchs nicht allein gelassen werden. CDU und Grüne müssen dafür sorgen, dass zusätzliche Plätze entstehen, statt bestehende Kapazitäten lediglich zwischen den Jahrgängen umzuverteilen. Schließlich wird der Rechtsanspruch in den kommenden Jahren auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Wer heute nicht ausreichend investiert, verschärft die Probleme von morgen.“
Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen von IT.NRW zur Entwicklung der Wirtschaftsleistung im ersten Halbjahr dieses Jahres erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Wieder auf den hinteren Plätzen, wieder weit hinter den anderen großen Bundesländern: Mit gerade einmal 0,3 Prozent realem Wirtschaftswachstum entgeht NRW nur knapp einer weiteren Rezession. Den zuletzt vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft festgestellten Rückstand von sechs Prozentpunkten auf den Bundesdurchschnitt kann Nordrhein-Westfalen auf diese Weise nicht aufholen. Im Gegenteil: Unter Schwarz-Grün findet Wachstum zunehmend anderswo statt.
Zur heute vorgestellten Haushaltsumfrage von Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:
Christian Dahm:
„Wenn nur noch 7 von 396 NRW-Kommunen ihren Haushalt strukturell ausgleichen können, zeigt das wie tief die kommunale Finanzkrise inzwischen reicht. Von finanzieller Handlungsfähigkeit kann in Nordrhein-Westfalen keine Rede mehr sein. Bis 2029 könnten 219 Städte und Gemeinden sogar in der Haushaltssicherung landen – mehr als jede zweite Kommune in NRW. Gleichzeitig liegt das kommunale Defizit bei rund neun Milliarden Euro. Damit reden wir nicht mehr über einzelne finanzschwache Kommunen. Wir reden über eine flächendeckende Krise der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen. Wenn der Haushaltsausgleich praktisch zur Ausnahme wird, stimmt etwas Grundsätzliches bei der Finanzierung unserer Städte und Gemeinden nicht. Das lässt sich nicht mit weiterem Sparen in den Rathäusern lösen.“
Im Ausschuss für Schule und Bildung wurden heute Sachverständige zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz angehört. Hierbei ging es vor allem um die Neuerungen zu Ordnungsmaßnahmen. Sämtliche Sachverständige bemängelten dabei, dass trotz notwendiger Sanktionsmaßnahmen oftmals die Auswirkungen die Lehrkräfte tragen und entsprechende Ressourcen kaum zur Verfügung stehen. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz versucht die Landesregierung, die Folgen des Lehrkräftemangels gesetzlich zu organisieren, statt seine Ursachen entschlossen zu bekämpfen. Viele der vorgesehenen Sanktionsmaßnamen wären überhaupt nicht notwendig, wenn unsere Schulen ausreichend mit Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ausgestattet wären.
Wenn, wie in der Anhörung geschehen, vor allem auf die Auswirkungen der neueren und geänderten Sanktionsmaßnahmen derart kritisch hingewiesen wird, sollte die Landesregierung endlich aufwachen. Selbstverständlich sind klare Regeln und deren konsequente Einhaltung für guten Unterricht unverzichtbar. Lehrkräfte müssen handlungsfähig sein, und Schülerinnen und Schüler brauchen ein verlässliches Lernumfeld. Deshalb begrüßen wir auch den Grundgedanken, den Schulen mehr Freiraum dafür zu geben, das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern zu sanktionieren. Mangelhaftes Sozialverhalten, Schikane von Lehrkräften, Mobbing, Vandalismus und Gewalt sind schließlich wachsende Probleme, die immer stärker den Bildungserfolg gefährden. Schulleitungen brauchen dafür die entsprechenden Freiheiten, um ihren Kollegien entsprechend den Rücken zu stärken. Schulaufsicht muss Schulleitungen und Lehrkräften wiederum die Unterstützung bieten, die sie vor Ort auch wirklich brauchen.