SPD OV Petershagen-Weser

Petershagen kann mehr!

Ortsverein Petershagen-Weser leistet engagierte Kommunalpolitik

Auch im Jahre 2026 setzen wir uns im SPD-Ortsverein Petershagen-Weser, in den sechs Ortsabteilungen und bei der Fraktionsarbeit tatkräftig zum Wohle unserer Stadt Petershagen ein. 

Die gleiche Wertschätzung aller Bürgerinnen und Bürger, sozialdemokratische Prinzipien und die Verantwortung für nachfolgende Generationen sind uns dabei besondere Anliegen.

Ihre 
SPD Petershagen-Weser

Foto: pixabay.com
Haushaltsausgleich wird in den NRW-Städten zur Ausnahme

Zur heute vorgestellten Haushaltsumfrage von Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Christian Dahm:

„Wenn nur noch 7 von 396 NRW-Kommunen ihren Haushalt strukturell ausgleichen können, zeigt das wie tief die kommunale Finanzkrise inzwischen reicht. Von finanzieller Handlungsfähigkeit kann in Nordrhein-Westfalen keine Rede mehr sein. Bis 2029 könnten 219 Städte und Gemeinden sogar in der Haushaltssicherung landen – mehr als jede zweite Kommune in NRW. Gleichzeitig liegt das kommunale Defizit bei rund neun Milliarden Euro. Damit reden wir nicht mehr über einzelne finanzschwache Kommunen. Wir reden über eine flächendeckende Krise der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen. Wenn der Haushaltsausgleich praktisch zur Ausnahme wird, stimmt etwas Grundsätzliches bei der Finanzierung unserer Städte und Gemeinden nicht. Das lässt sich nicht mit weiterem Sparen in den Rathäusern lösen.“

 
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Neue Paragraphen ersetzen keine Lehrkräfte

Im Ausschuss für Schule und Bildung wurden heute Sachverständige zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz angehört. Hierbei ging es vor allem um die Neuerungen zu Ordnungsmaßnahmen. Sämtliche Sachverständige bemängelten dabei, dass trotz notwendiger Sanktionsmaßnahmen oftmals die Auswirkungen die Lehrkräfte tragen und entsprechende Ressourcen kaum zur Verfügung stehen. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz versucht die Landesregierung, die Folgen des Lehrkräftemangels gesetzlich zu organisieren, statt seine Ursachen entschlossen zu bekämpfen. Viele der vorgesehenen Sanktionsmaßnamen wären überhaupt nicht notwendig, wenn unsere Schulen ausreichend mit Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ausgestattet wären.

Wenn, wie in der Anhörung geschehen, vor allem auf die Auswirkungen der neueren und geänderten Sanktionsmaßnahmen derart kritisch hingewiesen wird, sollte die Landesregierung endlich aufwachen. Selbstverständlich sind klare Regeln und deren konsequente Einhaltung für guten Unterricht unverzichtbar. Lehrkräfte müssen handlungsfähig sein, und Schülerinnen und Schüler brauchen ein verlässliches Lernumfeld. Deshalb begrüßen wir auch den Grundgedanken, den Schulen mehr Freiraum dafür zu geben, das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern zu sanktionieren. Mangelhaftes Sozialverhalten, Schikane von Lehrkräften, Mobbing, Vandalismus und Gewalt sind schließlich wachsende Probleme, die immer stärker den Bildungserfolg gefährden. Schulleitungen brauchen dafür die entsprechenden Freiheiten, um ihren Kollegien entsprechend den Rücken zu stärken. Schulaufsicht muss Schulleitungen und Lehrkräften wiederum die Unterstützung bieten, die sie vor Ort auch wirklich brauchen.

 
Symbolbild: Wolfgang Weiser/Pixabay.com
K.-o.-Tropfen: SPD-Fraktion will strafrechtlichen Schutz vor narkotisierenden Substanzen stärken

Heute findet im Deutschen Bundestag die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen statt. Mit der geplanten strafrechtlichen Änderung will die SPD-Bundestagsfraktion klarstellen, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen eine besonders schwerwiegende Form der Gewalt ist und entsprechend geahndet werden muss.

Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Menschen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Wer einer anderen Person heimlich solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, greift massiv in deren körperliche Selbstbestimmung und persönliche Freiheit ein und begeht eine besonders schwere Form sexualisierter Gewalt. Die Betroffenen können sich in diesem Moment häufig weder angemessen wehren noch später vollständig daran erinnern, was geschehen ist. Genau diese Kombination aus Kontrollverlust und Erinnerungslücken macht K.-o.-Tropfen zu einem besonders perfiden Tatmittel. Bisher werden über ein Getränk verabreichte K.-o.-Tropfen rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft und milder bestraft. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern: Mit der geplanten Änderung wollen wir den Schutz der Opfer stärken und dafür sorgen, dass solche Taten ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden.“

 
Finanzierung und Zugang zur gesundheitlichen Versorgung müssen gerecht sein

Der Bundeskanzler hat angekündigt, Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem beheben zu wollen. Die nächste Gelegenheit dafür könnte die anstehende Pflegereform sein, sagt Christos Pantazis.

"Ich begrüße die Äußerungen des Bundeskanzlers ausdrücklich. Friedrich Merz spricht einen Punkt an, der für die Akzeptanz unseres Sozialstaats von zentraler Bedeutung ist: Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass es bei der Finanzierung und beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung gerecht zugeht. Wenn der Versicherungsstatus darüber entscheidet, wie schnell jemand einen Arzttermin erhält, wird dieses Vertrauen beschädigt.

Für die SPD-Fraktion ist die Bürgerversicherung seit Langem eine Antwort auf diese Frage. Für einen grundlegenden Systemwechsel gibt es gegenwärtig keine politische Mehrheit. Umso bemerkenswerter ist es, wenn der Bundeskanzler selbst das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Versicherung als Gerechtigkeitsproblem beschreibt und ausdrücklich sagt, dass sich daran etwas ändern müsse. Entscheidend wird nun sein, welche Konsequenzen daraus folgen.

Mein Grundsatz lautet: gleiche Pflegeleistungen, gemeinsames Risiko, faire Lastenteilung. Wenn die Union bereit ist, die heutige Debatte über Gerechtigkeit auch auf die Pflegeversicherung zu übertragen, sollten wir diese Chance nutzen. Ein solidarischer Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung wäre ein konkreter Schritt, den wir bereits im Zuge der anstehenden Pflegereform gehen könnten."

 
Stromversorgung muss oberste Priorität haben: Wo bleiben die Sofortmaßnahmen gegen zunehmende Stromengpässe?

Zur Kritik der Logistikregion Rheinland e.V. an den mangelnden Ladepunkten für eine Elektrifizierung des Logistikverkehrs erklärt André Stinka, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens wird zunehmend durch Stromengpässe behindert. Obwohl etwa der Ausbau der Windkraft gut vorankommt, können Unternehmen immer schwieriger auf klimafreundlichen Strom umstellen. Es gibt nicht zu wenig Windstrom, sondern unzureichende Netze und konkret für die Elektrifizierung des Logistikverkehrs zu wenige geeignete Ladepunkte. Insbesondere mittelständische Unternehmen brauchen mehr Unterstützung. Wenn Netzzugänge rar sind, braucht es landesseitig eine stärkere Förderung von Speichern und mehr Möglichkeiten der Eigenstromerzeugung – übrigens auch für Mieterinnen und Mieter.

In der vergangenen Woche kritisierten bereits die Bürgermeister aus Rommerskirchen und Bedburg im Rheinischen Revier, dass kaum noch wirtschaftliche Neuansiedlungen möglich seien, obwohl die geplanten Rechenzentren Anker für neue Unternehmen sein sollen. Denn es mangelt an Stromanschlusskapazitäten. Es liegt nun an Netzbetreibern und Landesregierung, den Netzausbau in NRW deutlich zu beschleunigen – durch effizienteres Planungsrecht, schnellere Verfahren und durch den nötigen Personaleinsatz im Bau. Und weil die Zeit drängt, brauchen wir auch Sofortmaßnahmen gegen die zunehmenden Stromengpässe.

 
Vince Scherer/Pixabay.com
Anhörung zum Sachkundenachweis für Hundehalter: Das Tor zu einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ist aufgestoßen

Am heutigen Montag hat der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Sachverständige zum SPD-Antrag „Für Tierschutz, Tierheime sowie die Stärkung verantwortungsvoller Hundehalterinnen und -halter: Einen Sachkundenachweis in NRW verbindlich einführen“ angehört.

Hierzu erklärt René Schneider, Sprecher für Tierschutz der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

Die Anhörung hat das Tor zu einer fraktionsübergreifenden Zustimmung zum Hundeführerschein weit aufgestoßen. Neben Hundetrainer Martin Rütter haben auch weitere Fachleute die Bedeutung von verpflichtenden Sachkundeschulungen herausgearbeitet. Die Sachverständigen haben gezeigt, dass Sachkundenachweise den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden stärken und das Risiko von Beißvorfällen senken können. Schon heute ist die Nachfrage nach freiwilligen Kursen groß – besonders bei Menschen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen. Auch Pilotversuche in einzelnen Städten wurden als möglicher Weg angesprochen. Die rechtlichen Fragen sind lösbar. Jetzt kommt es darauf an, den Sachkundenachweis praxistauglich zu gestalten.

 

Termine

28.09.2026, 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
öffentlich
Telefonsprechstunde mit Christina Weng, MdL
Telefon

29.09.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
öffentlich
SPD-Skat
Alte Schule Wietersheim, Unterdorf 9, 32469 Petershagen

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