
Auch im Jahre 2026 setzen wir uns im SPD-Ortsverein Petershagen-Weser, in den sechs Ortsabteilungen und bei der Fraktionsarbeit tatkräftig zum Wohle unserer Stadt Petershagen ein.
Die gleiche Wertschätzung aller Bürgerinnen und Bürger, sozialdemokratische Prinzipien und die Verantwortung für nachfolgende Generationen sind uns dabei besondere Anliegen.
Ihre
SPD Petershagen-Weser
Dieser Sommer ist nur ein Vorgeschmack auf das, was häufiger auf uns zukommen wird, sagt SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher. Die Vorschläge aus den SPD-Ministerien sind deshalb richtig.
„Dieser Sommer ist ein bitterer Vorgeschmack auf das, was häufiger auf uns zukommen wird: Hitzewellen und Dürren, ausgetrocknete Flüsse und Wasserwege, häufigere und größere Waldbrände, Ernteausfälle und – als Erfahrung aus den vergangenen Jahren – Starkregenereignisse. Die Folgen des Klimawandels werden Realität.
Angesichts dieser Entwicklung darf Politik nicht wie das Kaninchen von der Schlange sitzen. Die Menschen in unserem Land haben eine klare Erwartungshaltung: Analysiert die Herausforderungen, entwickelt Lösungen und setzt sie um. Deshalb ist der Vorschlag der SPD-Ministerinnen und Minister für einen vorausschauenden Umgang mit Hitze, Niedrigwasser und anderen Folgen des Klimawandels sehr richtig. Dieser Sommer kann nicht in ein ‚weiter so‘ für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels münden.
Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und ein Hitzeaktionsplan für den kommenden Sommer sind angesichts der Erfahrungen aus diesem Sommer eine selbstverständliche Aufgabe guter Politik. Bund, Länder und Kommunen müssen einander unterstützen können, um Krankhäuser, Pflegeheime und Kitas besser auszustatten oder die Wasserversorgung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die erste Reaktion der neuen CDU-Generalsekretärin ist daher unverständlich. Die Parteien der Mitte müssen sich diesem Problem annehmen. Ein weiterer ähnlicher Sommer mit evakuierten Dörfern, tausenden Hitzetoten und massiven wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft und der Industrie – darauf haben die SPD-Ministerinnen und Minister eine erste Antwort entwickelt. Ich hoffe, dass die CDU hier nochmal in sich geht und sich den Konzepten anschließt.“
Die SPD ist dagegen, den staatlichen Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen. Stattdessen will sie die Regeln für Unterhaltspflichtige verschärfen. Jochen Ott zum Präsidiumsbeschluss der SPD vom 17. August 2026.
»Die von der CDU angeführten Pläne zur Reform des Unterhaltsvorschusses entsprechen nicht dem, was Berufstätige und ihre Familien in diesem Land brauchen. Ihr Plan, die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre zu senken, bestraft Jugendliche und Alleinerziehende – nicht die Menschen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Das lehnen wir ab.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich in zehn Jahren fast vervierfacht. Trotzdem holt der Staat bislang nur rund 17 Prozent der ausgezahlten Mittel von den Unterhaltspflichtigen zurück. Genau da müssen wir ansetzen – bei denen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, nicht bei Kindern und Alleinerziehenden. Das bedeutet zum Beispiel: strengere Pfändungsregeln, damit mehr Geld tatsächlich eingezogen wird und längere Fristen, damit man Schulden nicht aussitzen kann. Auch Behörden in Bund und Ländern müssen zentraler zusammenarbeiten, um das Geld konsequent zurückzuholen – mit einem Anreiz für Kommunen, die dabei erfolgreich sind.
Unser Grundsatz ist klar: Mehr Druck auf die, die nicht zahlen – nicht auf Kinder und Alleinerziehende.«
Alkohol ist für Kinder und Jugendliche kein harmloses Genussmittel. Mit der Abschaffung des begleiteten Trinkens schaffen wir eine klare Altersgrenze und stärken den gesetzlichen Jugendschutz. Gleichzeitig bleibt entscheidend, junge Menschen frühzeitig über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.
Statement von Jasmina Hostert und Christos Pantazis:
„Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für einen wirksamen Jugendschutz. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt er erhebliche gesundheitliche Risiken. Deshalb ist es nicht überzeugend, einerseits eine klare Altersgrenze von 16 Jahren festzulegen und andererseits den Alkoholkonsum bereits ab 14 Jahren zu erlauben, sobald die Eltern dabei sind.
Mit der Streichung dieser Ausnahme schaffen wir eine klare und verständliche Regel: Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von unter 16-Jährigen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, junge Menschen für die Risiken von Alkohol zu sensibilisieren. Der gesetzliche Rahmen sollte sie dabei unterstützen und nicht das gegenteilige Signal senden.
Mit diesem Kabinettsbeschluss gehen gesetzlicher Jugendschutz und gute Suchtprävention Hand in Hand. Als familien- und jugendpolitische Sprecherin sowie als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass Prävention und Gesundheitsschutz damit gestärkt werden. Gesetzliche Regeln allein reichen aber nicht aus. Entscheidend bleibt, Jugendliche frühzeitig und verständlich über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.“
Hitzeschutz darf keine Aufgabe für den Notfall sein. Bund, Länder und Kommunen müssen dauerhaft besser zusammenarbeiten und ausreichend Unterstützung erhalten, um die Folgen zunehmender Hitzewellen zu bewältigen. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz und ein nationaler Hitzeaktionsplan sind dafür wichtige Schritte.
Jakob Blankenburg:
„Beim Hitzeschutz müssen wir in Deutschland noch besser werden – das zeigen die Hitzerekorde dieses Sommers sehr eindrücklich. Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes und die bestehenden Förderprogramme für Pflegeheime, Kitas und soziale Einrichtungen sind dabei ein guter erster Schritt. Insgesamt muss Hitzeschutz aber eine verlässliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Deshalb ist es richtig, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider sich für die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz einsetzt. Die Prüfung dessen ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wir müssen nun zügig zu Ergebnissen kommen. Wir spüren die Dringlichkeit zurzeit fast täglich. Der Bund braucht endlich mehr Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hitzewellen zu unterstützen.
Gleichzeitig ist klar, dass sich auch die Bundesregierung besser auf künftige Hitzesommer vorbereiten muss. Daher unterstütze ich auch Schneiders Vorstoß eines nationalen Hitzeaktionsplans, an dem sich alle Ministerien mit konstruktiven Maßnahmen beteiligen.“
In der heutigen Kabinettssitzung wurden gleich mehrere Beschlüsse für größere Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien gefasst: Die Frühstart-Rente und die BAföG-Reform. Beide Beschlüsse sind Investitionen in Bildung, Vorsorge und Aufstiegschancen – damit die Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet.
Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Mit der Frühstartrente bekommt zukünftig jedes Kind ab sechs Jahren, monatlich 10 Euro vom Staat, um – unabhängig vom Geldbeutel und Bildungsgrad der Eltern – am Kapitalmarkt für das Alter vorzusorgen. In Deutschland hängt Vermögensaufbau zu stark vom Elternhaus ab. Deshalb ist es richtig, dass der Staat nun zusätzlich zur gesetzlichen Rente den Vermögensaufbau von Kindern fürs Alter unterstützt. So wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Vermögensaufbau und private Vorsorge nicht allein eine Frage der familiären Herkunft sind. Gleichzeitig wird die finanzielle Bildung gestärkt, indem junge Menschen frühzeitig praktische Erfahrungen mit langfristigem Sparen und Vorsorge sammeln. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes.
Auch mit der heute im Kabinett beschlossenen BAföG-Reform wird ein klares Zeichen für Chancengerechtigkeit und die Unterstützung von Familien gesetzt. Auch eine gute Ausbildung und ein erfolgreiches Studium dürfen nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. Mit einem starken BAföG werden jungen Menschen echte Aufstiegschancen eröffnet. Denn wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unser Ziel ist und bleibt, dass jede und jeder das eigene Potenzial verwirklichen kann – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder finanziellem Hintergrund.“
Am 7. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Richtlinie für mehr Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen sollen. Zwei Monate sind seitdem verstrichen. Ein Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Die Richtlinienumsetzung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns steht außer Frage: Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden.
Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:
„Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat das Ziel, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nachhaltig zu verkleinern und damit den Arbeitsmarkt gerechter zu machen. Eine Chance, die wir als SPD-Bundestagsfraktion unbedingt nutzen wollen.
Seit 2024 stagniert in Deutschland die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent. Das ist absolut inakzeptabel und von echter Gleichstellung weit entfernt. Die Richtlinie wurde beschlossen, da sich bisherige Instrumente als unzureichend erwiesen haben, um diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
Wer behauptet, die Richtlinie sei vor allem ein Bürokratiemonster, verkennt das große Potenzial der Richtlinie. Ziel ist es, Lohndiskriminierung sichtbar zu machen und nachhaltig abzubauen. Hierfür braucht es ausreichend Transparenz. Diese soll unter anderem durch Berichtspflichten seitens der Unternehmen und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte garantiert werden.
Faire Löhne machen Unternehmen attraktiver. Lohntransparenz und Equal Pay sind entscheidende Faktoren für die Motivation weiblicher Beschäftigte. Sie wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und setzen Anreize, das Arbeitsvolumen zu erhöhen.
Die Behauptung, die Richtlinie würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit gefährden, halten wir für unseriös. Die Richtlinie verlangt nicht gleiche Löhne für alle. Sie fordert gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist ein großer Unterschied. Leistungsbezogene Vergütungen sind weiter erlaubt und erwünscht. Unerwünscht hingegen sind diskriminierende Lohnunterschiede.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Richtlinienumsetzung weiter zu verzögern. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt für Frauen gerechter und somit attraktiver wird. Und das sollte im Sinne aller sein.“
25.08.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
öffentlich
SPD-Skat
Alte Schule Wietersheim, Unterdorf 9, 32469 Petershagen
29.09.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
öffentlich
SPD-Skat
Alte Schule Wietersheim, Unterdorf 9, 32469 Petershagen